Rechtsprechung
VG Mainz, 13.10.2021 - 2 K 424/20.MZ |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 21 BPersVG, § 23 Abs 2 BPersVG, § 26 BPersVG, § 89 Abs 3 BPersVG, § 10 Abs 5 BPersVWO
Anfechtung einer Personalratswahl
Verfahrensgang
- VG Mainz, 13.10.2021 - 2 K 424/20.MZ
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2022 - 4 A 11499/21
- BVerwG, 02.05.2023 - 5 PB 2.23
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- VG Köln, 22.05.2020 - 33 L 927/20
Hauptwahlvorstand, Personalratswahl, Wahltag, Zeitpunkt der Wahl
Auszug aus VG Mainz, 13.10.2021 - 2 K 424/20
Der Wahlvorstand habe dabei auch der einstweiligen Verfügung des Verwaltungsgerichts Köln (Beschluss vom 22. Mai 2020 - 33 L 927/20.PVB) zuwidergehandelt.Das einstweilige Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln (33 L 927/20.PVB) habe sich auf die Öffnung der Freiumschläge bei der Wahl des Hauptpersonalrates beim X bezogen.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens, die Gerichtsakten 2 L 87/20.MZ und 2 K 399/20.MZ , die Verwaltungsakten (digital auf 8 CD's) sowie die Gerichtsakten des VG Köln in den Verfahren 33 L 927/20.PVB und 33 L 960/20.PVB verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
Der in diesem Zusammenhang geltend gemachte Verstoß gegen die einstweilige Verfügung des Verwaltungsgerichts Köln vom 22. Mai 2020 (Aktenzeichen 33 L 927/20.PVB) liegt nicht vor.
- BVerwG, 23.10.2003 - 6 P 10.03
Anfechtung einer Personalratswahl; Wahlanfechtungsfrist; Bekanntgabe des …
Auszug aus VG Mainz, 13.10.2021 - 2 K 424/20
Der fristgerecht gestellte Wahlanfechtungsantrag (zur materiell-rechtlichen Bedeutung der Wahlanfechtungsfrist vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - 6 P 10/03 -, juris Rn. 10 f.) ist unbegründet, da nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung die Anfechtungsvoraussetzungen des § 26 BPersVG nicht vorliegen. - OVG Berlin-Brandenburg, 04.08.2021 - 62 PV 5.20
Mitbestimmungspflicht des Facebook-Auftritts der Behörde
Auszug aus VG Mainz, 13.10.2021 - 2 K 424/20
Denn dieses Gesetz ist ausweislich Artikel 25 Abs. 1 S. 1 ohne Anordnung einer Rückwirkung am 15. Juni 2021 in Kraft getreten und enthält für die hiesige Fallgestaltung keine Übergangsregelung; somit ist nach dem Inkrafttreten die Neuregelung maßgeblich (vgl. OVG RP, Beschluss vom 21. Juli 2021 - 4 B 10500/21.OVG - und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. August 2021 - OVG 62 PV 5/20 -, juris Rn. 16). - VG Mainz, 13.10.2021 - 2 K 399/20
Anfechtung einer Personalratswahl
Auszug aus VG Mainz, 13.10.2021 - 2 K 424/20
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens, die Gerichtsakten 2 L 87/20.MZ und 2 K 399/20.MZ , die Verwaltungsakten (digital auf 8 CD's) sowie die Gerichtsakten des VG Köln in den Verfahren 33 L 927/20.PVB und 33 L 960/20.PVB verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind. - VG Köln, 19.06.2020 - 33 L 960/20
Personalratswahl, Hauptpersonalrat, örtlicher Wahlvorstand, einstweilige …
Auszug aus VG Mainz, 13.10.2021 - 2 K 424/20
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens, die Gerichtsakten 2 L 87/20.MZ und 2 K 399/20.MZ , die Verwaltungsakten (digital auf 8 CD's) sowie die Gerichtsakten des VG Köln in den Verfahren 33 L 927/20.PVB und 33 L 960/20.PVB verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
- VG Mainz, 13.10.2021 - 2 K 399/20
Anfechtung einer Personalratswahl
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens, die Gerichtsakten 2 L 87/20.MZ und 2 K 424/20.MZ , die Verwaltungsakten (digital auf 8 CD's) sowie die Gerichtsakten des VG Köln in den Verfahren 33 L 927/20.PVB und 33 L 960/20.PVB verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.