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   VG Mainz, 13.10.2021 - 2 K 424/20.MZ   

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https://dejure.org/2021,54609
VG Mainz, 13.10.2021 - 2 K 424/20.MZ (https://dejure.org/2021,54609)
VG Mainz, Entscheidung vom 13.10.2021 - 2 K 424/20.MZ (https://dejure.org/2021,54609)
VG Mainz, Entscheidung vom 13. Oktober 2021 - 2 K 424/20.MZ (https://dejure.org/2021,54609)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Köln, 22.05.2020 - 33 L 927/20

    Hauptwahlvorstand, Personalratswahl, Wahltag, Zeitpunkt der Wahl

    Auszug aus VG Mainz, 13.10.2021 - 2 K 424/20
    Der Wahlvorstand habe dabei auch der einstweiligen Verfügung des Verwaltungsgerichts Köln (Beschluss vom 22. Mai 2020 - 33 L 927/20.PVB) zuwidergehandelt.

    Das einstweilige Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln (33 L 927/20.PVB) habe sich auf die Öffnung der Freiumschläge bei der Wahl des Hauptpersonalrates beim X bezogen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens, die Gerichtsakten 2 L 87/20.MZ und 2 K 399/20.MZ , die Verwaltungsakten (digital auf 8 CD's) sowie die Gerichtsakten des VG Köln in den Verfahren 33 L 927/20.PVB und 33 L 960/20.PVB verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Der in diesem Zusammenhang geltend gemachte Verstoß gegen die einstweilige Verfügung des Verwaltungsgerichts Köln vom 22. Mai 2020 (Aktenzeichen 33 L 927/20.PVB) liegt nicht vor.

  • BVerwG, 23.10.2003 - 6 P 10.03

    Anfechtung einer Personalratswahl; Wahlanfechtungsfrist; Bekanntgabe des

    Auszug aus VG Mainz, 13.10.2021 - 2 K 424/20
    Der fristgerecht gestellte Wahlanfechtungsantrag (zur materiell-rechtlichen Bedeutung der Wahlanfechtungsfrist vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - 6 P 10/03 -, juris Rn. 10 f.) ist unbegründet, da nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung die Anfechtungsvoraussetzungen des § 26 BPersVG nicht vorliegen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.08.2021 - 62 PV 5.20

    Mitbestimmungspflicht des Facebook-Auftritts der Behörde

    Auszug aus VG Mainz, 13.10.2021 - 2 K 424/20
    Denn dieses Gesetz ist ausweislich Artikel 25 Abs. 1 S. 1 ohne Anordnung einer Rückwirkung am 15. Juni 2021 in Kraft getreten und enthält für die hiesige Fallgestaltung keine Übergangsregelung; somit ist nach dem Inkrafttreten die Neuregelung maßgeblich (vgl. OVG RP, Beschluss vom 21. Juli 2021 - 4 B 10500/21.OVG - und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. August 2021 - OVG 62 PV 5/20 -, juris Rn. 16).
  • VG Mainz, 13.10.2021 - 2 K 399/20

    Anfechtung einer Personalratswahl

    Auszug aus VG Mainz, 13.10.2021 - 2 K 424/20
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens, die Gerichtsakten 2 L 87/20.MZ und 2 K 399/20.MZ , die Verwaltungsakten (digital auf 8 CD's) sowie die Gerichtsakten des VG Köln in den Verfahren 33 L 927/20.PVB und 33 L 960/20.PVB verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
  • VG Köln, 19.06.2020 - 33 L 960/20

    Personalratswahl, Hauptpersonalrat, örtlicher Wahlvorstand, einstweilige

    Auszug aus VG Mainz, 13.10.2021 - 2 K 424/20
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens, die Gerichtsakten 2 L 87/20.MZ und 2 K 399/20.MZ , die Verwaltungsakten (digital auf 8 CD's) sowie die Gerichtsakten des VG Köln in den Verfahren 33 L 927/20.PVB und 33 L 960/20.PVB verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
  • VG Mainz, 13.10.2021 - 2 K 399/20

    Anfechtung einer Personalratswahl

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens, die Gerichtsakten 2 L 87/20.MZ und 2 K 424/20.MZ , die Verwaltungsakten (digital auf 8 CD's) sowie die Gerichtsakten des VG Köln in den Verfahren 33 L 927/20.PVB und 33 L 960/20.PVB verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
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